324 Der politische Prozess
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Politische Steuerung in nationalen Bologna-Prozessen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
(2019)
Das Ziel der Dissertation besteht in der Erklärung und Analyse grundlegender Steuerungsmuster zwischen Politik und Universitätssystem in den nationalen Bologna-Prozessen in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Wurde die Studienreform primär staatlich verordnet, im Dialog mit den Hochschulen implementiert oder die Ausgestaltung der Reform der Wissenschaft weitgehend überlassen - und welche Instrumente wurden dabei weshalb genutzt? Damit schließt die Arbeit an den aktuellen Forschungsstand zu vertikalen Vermittlungsprozessen (übernational-national) im Bologna-Prozess an: Nationale Hochschulsysteme konvergieren nicht zu einem einheitlichen Modell, sondern nationale Faktoren (z.B. Problemdeutungen und Einflussmöglichkeiten von Bildungspolitik, Universitäten u.a.) führen dazu, dass Bologna jeweils länderspezifisch verstanden und interpretiert wird.
Vor diesem Hintergrund wird im theoretischen Teil zur Anleitung eines systematischen Vergleichs ein analytischer Rahmen entworfen, dessen Elemente sowohl aus der Politikwissenschaft (Instrumenteforschung, Politische Steuerung, Governance etc.) als auch aus der Hochschulforschung stammen. In den anschließenden empirischen Kapiteln zu den drei Ländern werden die Akteurkonstellationen und faktisch zu beobachtenden Instrumentarien beschrieben, analysiert und interpretiert. Die methodische Basis bilden neben der Analyse zahlreicher Dokumente 37 leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen und Experten.
Grundsätzlich lassen sich auf Basis der empirischen Teile die folgenden zentralen Ergebnisse der Studie festhalten:
Deutschland: Aufgrund der relativ starken Kompetenzen der Länder und der Einflussschwäche der Universitäten ist für den deutschen Bologna-Prozess ein primär interventionistisches Muster kennzeichnend. Dieses wurde und wird bis heute dadurch verstärkt, dass die Umsetzung von Bologna durch spezifische Problemwahrnehmungen und -lösungen von KMK und HRK in den 90er Jahren geprägt ist (z.B. Modularisierung als Antwort auf unstrukturierte Studiengänge, Akkreditierung als Fortführung der tradierten Input-Steuerung). `Bologna` wurde so mit genuin nationalen Instrumenten verquickt, die z.T. quer zum tradierten Lehrhabitus vieler Hochschullehrerinnen und -lehrer lag und liegt (z.B. Modularisierung oder Kompetenzorientierung). Verstärkend trat hinzu, dass die Reform u.a. aufgrund des Bund/Länder-Konflikts in der Bildungspolitik im Vorfeld der Föderalismusreform I nicht finanziell unterstützt wurde. Plastisch formuliert ist der deutsche Bologna-Prozess regulativ über- und finanziell untersteuert, was auch zu den Studierendenprotesten 2009/2010 beitrug.
Österreich: Der Bologna-Prozess lief in Österreich parallel zu einem umfassenden Neuordnungsprozess, innerhalb dessen die Universitäten in ihrer Autonomie erheblich gestärkt wurden und sich das zuvor zentrale Wissenschaftsministerium in seinen Kompetenzen erheblich limitierte. Dieses hatte die Reform unmittelbar 1999 noch angestoßen, zog sich anschließend jedoch im Rahmen einer `minimalen Steuerung` zurück und übernahm auch keine Reformmehrkosten. Da unterhalb der in die Autonomie entlassenen Universitäten kein nationaler Dialog über die Reform in Gang kommen konnte, fand der Bologna-Prozess vor allem auf der Ebene der jeweils eigenständigen Universitäten `vor Ort` statt. Diese erhebliche regulative und finanzielle Untersteuerung führte 2009/2010 zu massiven Studierendenprotesten, die angesichts der schwachen Position des Ministeriums auch nur unzureichend kanalisiert werden konnten.
Schweiz: In der Schweiz hingegen ist eine austarierte regulative und finanzielle Steuerung zu beobachten. Bund und Kantone übertrugen Anfang der 2000er Jahre wenige, aber wesentliche Kompetenzen auf ein gemeinsames Organ, das seinerseits per Gesetz eng mit der Rektorenkonferenz zusammenarbeiten sollte. Bologna stärkte dieses bis dato auf dem Papier bestehende Muster: Vor dem Hintergrund einer übergreifend geteilten prozessualen Subsidiaritätsnorm sowie weitgehender Präferenzenübereinstimmung zwischen Politik und Universitäten finanzierte der Staat gezielt die Reformmehrkosten sowie strategische Projekte und delegiert die Formulierung, Implementierung und Weiterentwicklung zentraler Vorgaben auf der Basis des Entscheidungsvorbehalts an die Rektorenkonferenz bzw. Universitäten. Probleme werden innerhalb dieses Arrangements z.T. identifiziert und bearbeitet. Die Politik greift nur subsidiär im Ausnahmefall ein. Die Schweiz kommt daher dem Idealtypus der strukturierenden Steuerung sehr nahe.
Die Befunde werden abschließend in einen größeren Bezugsrahmen eingeordnet, um sie über Bologna hinaus für die Analyse des deutschen Hochschulsystems fruchtbar zu machen. Maßstab hierfür sind ausgewählte normative Kriterien zur Güte von Steuerungsmustern. So wird z.B. gezielt die politische Entscheidungskapazität in den beobachteten Mustern betrachtet: Während etwa in Deutschland auf die Studierendenproteste 2009 im Rahmen des interventionistischen Musters mit verbindlichen Instrumenten wie Strukturvorgaben, Akkreditierung und letztlich dem Qualitätspakt Lehre nicht nur symbolisch reagiert werden konnte, stand das Wiener Wissenschaftsministerium den starken Protesten durch den Verzicht auf regulative und finanzielle Ressourcen hilflos gegenüber.
Auf dieser Basis werden abschließend einige grundlegende Anregungen zur Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems gegeben. Unter anderem wird dafür plädiert, den hochschulpolitischen Reformdiskurs, der sich oftmals nur zwischen den Polen `mehr Staat` und `mehr Wettbewerb` zu bewegen scheint, gezielt um alternative Handlungslogiken und Akteure zu erweitern: Die Ergebnisse der Arbeit legen nahe, Verbände und Organisationen (Rektorenkonferenzen, Fachgesellschaften, Fakultätentage u.a.) politisch zu stärken, um diese Sichtweisen und Expertisen in zukünftigen Reformprozessen (z.B. aktuell Digitalisierung) systematischer als zuvor miteinzubeziehen. Denn eine zu starke Entkopplung von politischen und wissenschaftlichen Rationalitäten führt unweigerlich zu nicht intendierten Effekten, die ihrerseits wieder Handlungsdruck erzeugen (z.B. Proteste).
Gegenstand der Dissertation ist der Handlungsspielraum der schwarz-gelben Bundesregierung unter der Führung Angela Merkels vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise im Euroraum von 2009 bis 2013. Ausgehend von der Hypothese, dass sich im Rahmen von Krisen der Bewegungskorridor von Regierungen verringert, wurden strukturelle, inhaltliche und prozessuale Beschränkungen der Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode mittels qualitativer und quantitativer Methoden untersucht. Im Ergebnis konnte seit Ausbruch der Eurokrise eine Reduzierung der Handlungsmöglichkeiten der Exekutive festgestellt werden.