800 Literatur und Rhetorik
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Wie kaum ein anderes Phänomen hat die Frage nach der Legalität der Selbsttötung, die in ihrer letzten Konsequenz immer eine Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist, Gesellschaften gespalten. Stellte die Selbsttötung in der Antike ein durchaus tolerierbares Mittel dar, um einem qualvollen Leben zu entfliehen, so wurde sie im Mittelalter unter dem Einfluss des Christentums fast durchgängig verboten. Für die Aufklärung, die im allgemeinen Verständnis als eine Epoche gilt, in der sich der Grundgedanke durchsetzt, die Vernunft als allgemeingültigen Wertemaßstab für alles menschliche Handeln heranzuziehen und die Bevormundung durch Autoritäten zu hinterfragen, stellt die Bewertung der Selbsttötung eine besondere "Provokation" dar. Die über einen langen Zeitraum sowohl von kirchlichen als auch weltlichen Autoritäten gleichermaßen propagierte Auffassung von der Unzulässigkeit des aus eigener Hand herbeigeführten Todes konnte unter Perspektive eines Individuationsprozesses im Zeitalter der Aufklärung nicht weiterhin unhinterfragt hingenommen werden.
Während die deutschen Philosophen und Theologen der Aufklärung weitestgehend in traditionellen Bewertungsmustern verhaftet blieben und die Tat je nach Ausrichtung als ein Vergehen wider Gott, die Gemeinschaft oder das eigene Ich verstanden, machten sich Veränderungen in der öffentlichen Wahrnehmung und Bewertung der Selbsttötung vor allem in der Strafrechtsdebatte und im medizinisch-anthropologischen Diskurs bemerkbar. Hier stand nun nicht mehr die Bewertung der Tat im Vordergrund, sondern die Frage nach deren Ursachen. Blieb die Wahrnehmung der Selbsttötung als ein Akt entgegen der Vernunft zunächst zu weiten Teilen bestehen, setzte sich jedoch zunehmend das Verständnis durch, die Selbsttötung als das tödliche Ende einer Krankheit zu begreifen. Eine derartige Bewertung führte beispielsweise dazu, dass die gängige und sowohl im weltlichen als auch im kanonischen Recht verankerte Praxis der Bestrafung der Selbstmörder immer häufiger ausgesetzt wurde.
Gleichzeitig vollzieht sich im Geiste der Aufklärung ein deutlicher Wandel im literarischen Diskurs. Allen voran Johann Christoph Gottsched, dessen Trauerspiel Der Sterbende Cato das Analysekapitel der Arbeit einleitet, wollte ausdrücklich das Trauerspiel in den Dienst der rationalen Philosophie gestellt wissen. Aufbauend auf einem Verständnis, dass Literatur sich als Resonanzraum außerliterarischer Diskurse verstehen lässt und zugleich selbst diskursschaffend ist, stellt sich aus der Zusammenschau der ausgeführten Entwicklungslinien die Frage, wie das Motiv der Selbsttötung, das seit Sophokles als ein erlaubtes und taugliches Inventar des Trauerspiels galt und in der barocken Tragödie vielfach als eine nachahmungs- und bewunderungswürdige Tat dramatisiert wurde, von den Literaten des Aufklärungsjahrhunderts gestaltet wurde. Die Relevanz der Studie ergibt sich somit aus einem Zusammenspiel von Untersuchungszeitraum, Gattung und Selbsttötung als solcher. Die Dissertation leistet einen Beitrag zur Geschichte der Selbsttötung unter Perspektive einer literaturwissenschaftlichen Motivanalyse und legt hierbei ein theoretisch expliziertes Verständnis des Motivbegriffs vor, innerhalb dessen das Motiv nicht ausschließlich als ein handlungsführendes und strukturbildendes Element verstanden wird, sondern darüber hinaus strukturell durch die Gattung bestimmt in den jeweiligen Kontextualisierungen Auskunft über kollektive Denkformen und kommunikative Konventionen gibt. Dieses Konzept ermöglicht es, die Entwicklung des Motivs im literarischen Diskurs anhand der dominierenden Wahrnehmungsparadigmen zu beschreiben. Hierbei werden drei zentrale "Motivgestalten" präsentiert, in denen das Motiv in ähnlichen oder verwandten Implikationen auftritt. Die besprochenen Texte reichen von kanonisierten Klassikern wie Schillers Die Räuber bis hin zu jenen, die nur am Rande der literaturwissenschaftlichen Betrachtung eine Rolle spielen so z.B. Die neue Arria von Freidrich Maximilian Klinger.